FAQ
Eine erste Hilfestellung bei häufig auftretenden Fragen
Viele Fragen werden im Schulalltag häufiger gestellt. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle die Antworten auf die häufigsten Fragen sammeln.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung vor Ort folgende Unterlagen mit:
- den gelben Anmeldeschein im Original (diesen erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis)
- das (nach Möglichkeit) bereits ausgefüllte Anmeldeformular
- das aktuelle Zeugnis Ihres Kindes (im Original und in Kopie)
- einen Geburtsnachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes im Original und in Kopie)
- den Ausweis / die Ausweise der Erziehungsberechtigten des Kindes im Original und in Kopie (hier reicht das Original der Person, welche die Anmeldung vor Ort vornimmt. Sofern es eine weitere erziehungsberechtigte Person gibt, diese bei dem Anmeldegespräch aber nicht anwesend ist, benötigen wir die Kopie des Ausweises).
- Nachweis der Masernschutzimpfung (Original des Impfbuches Ihres Kindes und eine Kopie)
Erscheinen Sie zu dem von Ihnen gebuchten Termin bitte gemeinsam mit Ihrem Kind, das wir im Rahmen des Anmeldegesprächs gern kennenlernen möchten.
Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Sollte es dennoch einmal nötig sein, dass ein absehbarer Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden muss, so muss vorher ein schriftlicher Antrag auf Unterrichtsbefreiung gestellt werden (s. Beurlaubung), über den dann entschieden wird.
Bei kurzzeitiger Sportunfähigkeit richten die Eltern einen begründeten Befreiungsantrag schriftlich an die Sportlehrkraft. Für eine generelle Befreiung vom Sportunterricht muss ein schulärztliches Attest eingeholt werden. Auch für Schüler:innen, die laut Attest vom Sportunterricht befreit sind, gilt Anwesenheitspflicht.
Wenn Sie eine Betreuung nach der sechsten Stunde benötigen, bieten wir von Montag bis Donnerstag eine verlässliche, professionelle und individuelle Nachmittagsbetreuung bis 15.30 Uhr an. Je nach Bedarf können Sie alle vier oder auch nur einzelne Tage buchen.
Es gibt immer mal wieder Anlässe, zu denen eine Beurlaubung nötig ist. Dies können schöne, aber auch traurige Anlässe sein.
Anträge auf Beurlaubung müssen grundsätzlich mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Anlass erfolgen. Bitte geben Sie den schriftlichen Antrag möglichst frühzeitig ab.
Beurlaubungen von einem oder zwei Tagen können über die Klassenlehrkräfte beantragt werden. Für eine Befreiung von mehr als zwei Unterrichtstagen muss der Antrag auch von der Schulleitung genehmigt werden. Beurlaubungen vor oder nach Ferienzeiten können ausschließlich von der Schulleitung genehmigt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler:innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Bewegliche Ferientage werden auf der Schulkonferenz beschlossen und im Terminplan veröffentlicht.
Anträge für den Kauf des Deutschlandtickets Schule für monatlich 29€ sind im Sekretariat erhältlich. Fahrkosten werden bei einer Entfernung von 3,5 km in den Klassen 5-10, in der Oberstufe ab 5 km zum nächstgelegenen Gymnasium vom Wohnort bezuschusst.
Dreimal pro Schuljahr finden Elternsprechtage statt. Die Terminvergabe erfolgt über WebUntis. Die Termine für die Elternsprechtage werden im Terminplan veröffentlicht.
Klausuren werden ab der Sekundarstufe II geschrieben. Die Dauer der Klausuren im GK und LK richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Zu Beginn eines jeden Halbjahres wird ein Klausurplan für alle drei Jahrgangsstufen veröffentlicht.
Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift und/ oder Notfall-Telefonnummern und/ oder Emailadressen) sind umgehend dem Sekretariat mitzuteilen, damit in Notfällen sofort Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufgenommen werden kann.
Die Schüler:innen sind ab dem ersten Krankheitstag über die WebUntis-Zugänge der Erziehungsberechtigten krankzumelden. Erkranken Schüler:innen im Laufe des Tages, müssen sie sich im Sekretariat abmelden. Sie dürfen nur dann nach Hause entlassen werden, wenn das telefonische Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei berechtigten Zweifeln, ob Schüler:innen den Unterricht aus Krankheitsgründen versäumen, kann die Schule eine individuelle Attestpflicht auferlegen.
Im Zuge der Lernen-lernen-Projekttage testen die Klassenlehrer:innen in Zusammenarbeit mit den Deutschlehrer:innen der 5. Klassen Rechtschreibfähigkeiten der Schüler:innen mit der „Hamburger Schreibprobe“. Falls besondere Schwächen im Bereich der Rechtschreibung auffallen, findet ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten statt. In vielen Fällen der LRS ist eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsangeboten hilfreich, manchmal auch eine entsprechende Therapie. Ob und in welchem Umfang ein Nachteilsausgleich (NTA) im Sinne des LRS-Erlasses sinnvoll ist, muss ebenfalls geprüft werden.
Die von den Erziehungsberechtigten zu besorgenden Unterrichts- und Lernmaterialien werden am Ende einer jeden Jahrgangsstufe oder zu Beginn des neuen Schuljahres über die Lehrer:innen bekannt gegeben. Für die neuen 5. Klassen erhalten die Schüler:innen vorab eine Liste.
Muttersprachlicher Unterricht wird in der Regel nachmittags an anderen Schulen in Düsseldorf angeboten. Schülerinnen und Schüler, die an diesem Zusatzangebot teilnehmen, erhalten ein separates Zeugnis als Bescheinigung für ihre Teilnahme.
Schüler:innen mit bestimmten attestierten Benachteiligungen wie z. B. der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder einer Hörschwäche können über die Koordinatoren einen formlosen Antrag an die Klassenkonferenz und den Schulleiter stellen. Sprechen Sie dazu die Klassenleitung bzw. Herrn Klewer an.
Die „offene Lernzeit“ ist ein Angebot in den schriftlichen Hauptfächern für Schüler:innen der Klassen 6 bis 10 und findet in der Woche von 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Schüler:innen können daran ohne zeitliche oder finanzielle Verpflichtungen teilnehmen. Am Anfang jedes Halbjahres wird in einem Schreiben an die Eltern mitgeteilt, an welchem Tag und in welchem Raum die einzelnen Fächer von einer Fachlehrkraft angeboten werden. Schüler:innen mit Schwächen werden von der sie unterrichtenden Fachlehrkraft mit konkreten Arbeitsschwerpunkt zu dieser Lernzeit geschickt und der Prozess wird auch im Weiteren betreut, so dass die im Unterricht auftretenden Lücken zeitnah und kompetent geschlossen werden können.
Die Schüler:innen erhalten zu Beginn ihrer Schullaufbahn am MCG Zugangsdaten für verschiedene Medien und Plattformen. Beim Verlust dieser Daten sind folgende Lehrkräfte zu kontaktieren:
Logineo LMS: Christian Hoffmanns
WebUntis: Jana Heldt
Die aktuellen Ferientermine für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Die Schulkonferenz ist ein dem Mitwirkungsorgan, in Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen vertreten sind. Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts – etwa Schulwanderungen und Schulfahrten. Sie bestimmt außerdem über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, Leistungsprüfungen und das Schulprogramm.
Nach einem Schul(weg)-Unfall sollte umgehend (innerhalb von 3 Tagen) ein gesetzlich vorgeschriebener Unfallbogen ausgefüllt werden. Die entsprechenden Formulare gibt es im Sekretariat.
Sollte der reguläre Unterricht in der Sek. I auf Grund der Abwesenheit von Lehrkräften nicht stattfinden können, wird in der Regel der Unterricht durch eine andere Lehrkraft bzw. Vertretungskraft gehalten. Die Oberstufe arbeitet eigenverantwortlich und erhält Aufgaben von der Lehrkraft. AGs und individuelle Förderstunden nach der 6. Stunde werden nicht vertreten, sondern entfallen. Änderungen und Vertretungsstunden werden immer über die App WebUntis bekannt gegeben.
Die sogenannten „Blauen Briefe“ werden an die Eltern herausgeschickt, wenn zu befürchten ist, dass die Versetzung zum Schuljahresende nicht zu erreichen ist.
Die Schüler:innen erhalten zum Ende eines jeden Halbjahres ein Zeugnis. Mit dem Abiturzeugnis (Allgemeine Hochschulreife) zum Ende der Schullaufbahn erhalten die Schüler:innen die Berechtigung ein Studium an einer Universität oder einer Hochschule aufzunehmen.